Verträge abzuschließen;
Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2000,
Artikel 2
31.08.2000
Die Republik Österreich anerkennt die durch den Gründungsvertrag geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit des Zentrums sowie seine Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit: