Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG VON HONGKONG, auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung seitens der souveränen Regierung, die für die auswärtigen Angelegenheiten betreffend Hongkong verantwortlich ist, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für bedeutendere Investitionen durch Investoren einer Vertragspartei im Gebiet der anderen zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen durch ein Abkommen individuelle geschäftliche Initiativen stimulieren und die Prosperität in beiden Gebieten fördern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: