Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 1997,
Vertrag – China
Paragraph 0
01.10.1997
11.10.1996
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON HONGKONG ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 198/1997 (NR: GP XX RV 365 AB 658 S. 71. BR: AB 5438 S. 626.)
Chinesisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 24. Juni bzw. 9. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG VON HONGKONG, auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung seitens der souveränen Regierung, die für die auswärtigen Angelegenheiten betreffend Hongkong verantwortlich ist, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für bedeutendere Investitionen durch Investoren einer Vertragspartei im Gebiet der anderen zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen durch ein Abkommen individuelle geschäftliche Initiativen stimulieren und die Prosperität in beiden Gebieten fördern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
08.09.2026
10007878
NOR11008020
N5199711059U