der sich aus Z 5 ergebende Betrag dient als Grundlage für die lineare Kürzung bei Überschreitung der Obergrenze gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 MOG 2021 in Verbindung mit § 111,der sich aus Ziffer 5, ergebende Betrag dient als Grundlage für die lineare Kürzung bei Überschreitung der Obergrenze gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, MOG 2021 in Verbindung mit Paragraph 111,,