Bundesrecht konsolidiert

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Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 6/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.01.2020

Außerkrafttretensdatum

30.06.2020

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
StF: BGBl. II Nr. 6/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 43, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2019,, wird verordnet:

Schlagworte

BGBl. Nr. 159/1960

Im RIS seit

10.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010878

Dokumentnummer

NOR40220146

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2020/6/P0/NOR40220146

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