Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 6 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 0
08.01.2020
30.06.2020
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
StF: BGBl. II Nr. 6/2020
Auf Grund des Paragraph 43, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2019,, wird verordnet:
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,
16.05.2023
20010878
NOR40220146