Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.05.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
24/02 Jugendgerichtsbarkeit
25/02 Strafvollzug
Text
Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind
§ 4.Paragraph 4,
Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.
Schlagworte
Strafvollzug
Im RIS seit
10.05.2013
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015
Gesetzesnummer
20008402
Dokumentnummer
NOR40150374