Bundesrecht konsolidiert

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Sprengelverordnung für den Strafvollzug § 4

Kurztitel

Sprengelverordnung für den Strafvollzug

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 124/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

24/02 Jugendgerichtsbarkeit
25/02 Strafvollzug

Text

Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind

Paragraph 4,

Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.

Schlagworte

Strafvollzug

Im RIS seit

10.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015

Gesetzesnummer

20008402

Dokumentnummer

NOR40150374

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