Kurztitel

Sprengelverordnung für den Strafvollzug

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Text

Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind

Paragraph 4,

Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.