Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2013,
Paragraph 4
01.05.2013
Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.