Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbraucherkreditgesetz 2026
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
20.11.2026
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VKrG 2026
Index
20/06 Konsumentenschutz
Text
Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung
§ 13.Paragraph 13,
Kreditgeber und Kreditvermittler haben den Verbraucher klar und verständlich zu informieren, wenn sie ihm ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde.
Im RIS seit
11.06.2026
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2026
Gesetzesnummer
20013188
Dokumentnummer
NOR40278359