Verbraucherkreditgesetz 2026
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2026,
BG
Paragraph 13
20.11.2026
VKrG 2026
20/06 Konsumentenschutz
Kreditgeber und Kreditvermittler haben den Verbraucher klar und verständlich zu informieren, wenn sie ihm ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde.
11.06.2026
20013188
NOR40278359