entgegen § 9 Abs. 9, § 10 Abs. 2 Z 2 und 3, § 11 Abs. 9, § 12 Abs. 6 oder § 14 Abs. 5 dem Sozialministeriumservice nicht alle Informationen und Unterlagen aushändigt oder mit der Behörde nicht kooperiert;entgegen Paragraph 9, Absatz 9,, Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 2 und 3, Paragraph 11, Absatz 9,, Paragraph 12, Absatz 6, oder Paragraph 14, Absatz 5, dem Sozialministeriumservice nicht alle Informationen und Unterlagen aushändigt oder mit der Behörde nicht kooperiert;