Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist vom Sozialministeriumservice mit einer Geldstrafe bis zu 80 000 € zu bestrafen, wer
- Ziffer einsentgegen Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, oder Absatz 3, erster Satz ein Produkt in Verkehr bringt;
- Ziffer 2entgegen Paragraph 12, Absatz 3, erster Satz ein Produkt auf dem Markt bereitstellt;
- Ziffer 3entgegen Paragraph 14, Absatz eins, eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.
Wird die Verwaltungsübertretung von einem Kleinstunternehmen gemäß Paragraph 3, Ziffer 19, oder von einem kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Paragraph 3, Ziffer 20, begangen, ist das Unternehmen mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 € zu bestrafen.