Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Datum der Kundmachung
04.11.2011
Typ
Kundmachung
Kurztitel
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird
Titel
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird
Einbringende Stelle
BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft Familie und Jugend)
Dokumentnummer
BGBLA_2011_II_353