(2)Absatz 2Weiters sind in das Gewerberegister einzutragen:
der Familienname vor der Eheschließung,
die Sozialversicherungsnummer und nach Maßgabe des § 39 Abs. 4 die Dienstgeberkontonummer,die Sozialversicherungsnummer und nach Maßgabe des Paragraph 39, Absatz 4, die Dienstgeberkontonummer,
Anerkennungen gemäß § 373c und Gleichhaltungen gemäß § 373d,Anerkennungen gemäß Paragraph 373 c und Gleichhaltungen gemäß Paragraph 373 d,,
die Gründe für die Endigung einer Gewerbeberechtigung, für den Widerruf der Übertragung der Ausübung des Gewerbes an einen Pächter und für den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer.
Sofern diese Stellen entscheiden, daß die betroffenen Produkte, Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten diese Entscheidung auf geeignete Weise kundzumachen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um deren Inverkehrbringen zu verhindern und gegebenenfalls eine Nachrüstung oder Behebung des Mangels bei bereits in Verkehr gebrachten betroffenen Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teilen oder Zubehör, allenfalls auch durch deren Rückruf, vorzuschreiben.