Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
DIE VERTRAGSPARTEIEN SIND,
IM BESTREBEN, den internationalen Güterverkehr zu erleichtern,
IN KENNTNIS der als Folge des wachsenden internationalen Handels zu erwartenden Zunahme des internationalen Güterverkehrs,
IM BEWUSSTSEIN der negativen Umweltauswirkungen, die solche Entwicklungen haben können,
UNTER HERVORHEBUNG der bedeutenden Rolle des kombinierten Verkehrs bei der Entlastung des europäischen Straßennetzes, insbesondere im alpenquerenden Verkehr, und der Abschwächung der Umweltschäden,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Schaffung eines rechtlichen Rahmens wichtig ist, in dem ein Koordinationsplan für die Entwicklung von Einrichtungen des kombinierten Verkehrs und die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur auf Basis internationaler Leistungsparameter und -standards niedergelegt ist, damit der internationale kombinierte Verkehr in Europa effizienter und für die Kunden attraktiver wird,
wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: