Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (China) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (China)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 679/1992 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 2/2025

Typ

Vertrag – China

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.11.2024

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.04.1991

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA China plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK CHINA ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND -UMGEHUNG
StF: BGBl. Nr. 679/1992 (NR: GP XVIII RV 233 AB 445 S. 69. BR: AB 4253 S. 553.)

Sprachen

Chinesisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China,

von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, des Abkommens wurden am 5. August 1991 bzw. 14. August 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, mit 1. November 1992 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3, DBA

Im RIS seit

09.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025

Gesetzesnummer

10004755

Dokumentnummer

NOR40267774

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/679/P0/NOR40267774

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