Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (China)
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.11.1992
Außerkrafttretensdatum
18.11.2024
Unterzeichnungsdatum
10.04.1991
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA China plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK CHINA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF:
BGBl. Nr. 679/1992 (NR: GP XVIII
RV 233 AB 445 S. 69. BR:
AB 4253 S. 553.)
Sprachen
Chinesisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China,
vonvon dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
habenhaben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 des Abkommens wurden am 5. August 1991 bzw. 14. August 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 mit 1. November 1992 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, des Abkommens wurden am 5. August 1991 bzw. 14. August 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, mit 1. November 1992 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025
Gesetzesnummer
10004755
Dokumentnummer
NOR11004807
Alte Dokumentnummer
N3199223663J