Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
30.09.1992
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Titel
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
StF:
BGBl. Nr. 525/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 3, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023
Gesetzesnummer
10001202
Dokumentnummer
NOR11001208
Alte Dokumentnummer
N1199222180J