Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1992,
römisch fünf
Paragraph 0
01.10.1992
30.09.1992
12/02 Privilegien, Immunitäten
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
StF: BGBl. Nr. 525/1992
BGBl. Nr. 624/1992
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 3, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird verordnet:
23.01.2023
10001202
NOR11001208
N1199222180J