Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen,
imSub-Litera, i, m Bestreben, die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit zu festigen und ihre weitere Entwicklung auf der Grundlage der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Schlußdokumente des Madrider Folgetreffens und des Wiener Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu gewährleisten,
imSub-Litera, i, m Bewusstsein der großen Bedeutung des gegenseitigen Kennenlernens der Leistungen des anderen Landes auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für das bessere Verständnis der Menschen beider Länder,
habenhaben beschlossen, zur weiteren Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft *) dieses 6. Durchführungsprogramm in Form eines Übereinkommens abzuschließen, und folgendes vereinbart:
_________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1973*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1973,