Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch ihre Landeshauptmänner, – im folgenden auch Vertragsparteien genannt – sind geleitet von dem Wunsch, die Augebiete in und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten weitgehend ursprünglichen Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch ihre Landeshauptmänner, – im folgenden auch Vertragsparteien genannt – sind geleitet von dem Wunsch, die Augebiete in und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten weitgehend ursprünglichen Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen: