Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1990,
Vereinbarung gem. 15a B-VG
Paragraph 0
19.06.1990
19.06.1993
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks
StF: BGBl. Nr. 441/1990
Diese Vereinbarung tritt mit 19. Juni 1990 in Kraft.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch ihre Landeshauptmänner, – im folgenden auch Vertragsparteien genannt – sind geleitet von dem Wunsch, die Augebiete in und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten weitgehend ursprünglichen Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:
e-rk3
20.02.2025
10001072
NOR11001076
N1199012849J