Bundesrecht konsolidiert

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Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 390/1989

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.08.1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

29.11.1988

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: BGBl. Nr. 390/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, deren Artikel 2, Absatz eins und 2 verfassungsändernde Bestimmungen enthält, wird verfassungsmäßig genehmigt.

Der Bund vertreten durch die Bundesregierung,

und die Länder

Burgenland,

Kärnten,

Niederösterreich,

Oberösterreich,

Salzburg,

Steiermark,

Tirol,

Vorarlberg und Wien,

jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG:

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung tritt gemäß Artikel 10, Absatz eins, mit 13. August 1989 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

10001002

Dokumentnummer

NOR11001005

Alte Dokumentnummer

N1198910251H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/390/P0/NOR11001005

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