Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1989,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
13.08.1989
31.12.2007
29.11.1988
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: BGBl. Nr. 390/1989
Diese Vereinbarung tritt gemäß Artikel 10, Absatz eins, mit 13. August 1989 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, deren Artikel 2, Absatz eins und 2 verfassungsändernde Bestimmungen enthält, wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund vertreten durch die Bundesregierung,
und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG:
17.02.2025
10001002
NOR11001005
N1198910251H