Die Österreichische Bundesregierung
und
die Europäische Weltraumorganisation, die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte und am 30. Oktober 1980 in Kraft getretene Übereinkommen *) gegründet worden ist –
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln –
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,