Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)
Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1988,
Vertrag – ESA
Paragraph 0
01.01.1989
08.12.1988
19/06 Privilegien und Immunitäten
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION
StF: BGBl. Nr. 757/1988
Deutsch, Englisch, Französisch
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch zwei, Absatz eins, des Abkommens wurden am 19. Dezember 1988 abgegeben. Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch zwei, Absatz eins, mit 1. Jänner 1989 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Europäische Weltraumorganisation, die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte und am 30. Oktober 1980 in Kraft getretene Übereinkommen *) gegründet worden ist –
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln –
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
______________________
*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,
e-rk3,
Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,
11.09.2026
10000979
NOR11000982
N1198810915F