Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 263/1986

Typ

Vertrag – Thailand

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.05.1985

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Thailand plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 263/1986 (NR: GP XVI RV 692 AB 807 S. 125. BR: AB 3081 S. 471.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und das Königreich Thailand, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. Juli 1986 in Kraft.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2025

Gesetzesnummer

10004470

Dokumentnummer

NOR11004506

Alte Dokumentnummer

N3198612725T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/263/P0/NOR11004506

Navigation im Suchergebnis