Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand)
Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1986,
Vertrag – Thailand
Paragraph 0
01.07.1986
08.05.1985
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Thailand plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 263/1986 (NR: GP XVI RV 692 AB 807 S. 125. BR: AB 3081 S. 471.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. Juli 1986 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und das Königreich Thailand, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen,
haben folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1
e-rk, DBA
13.11.2025
10004470
NOR11004506
N3198612725T