Die Österreichische Bundesregierung und die Provisorische Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
als Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über internationale Zivilluftfahrt,
vom Wunsch geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen: