Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1985,
Vertrag – Äthiopien
Paragraph 0
01.08.1985
31.10.2025
20.03.1985
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens,
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2025,, als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2026,).
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER PROVISORISCHEN MILITÄRREGIERUNG DES SOZIALISTISCHEN ÄTHIOPIEN
StF: BGBl. Nr. 320/1985
BGBl. III Nr. 45/2026
Der in Artikel 17 vorgesehene Notenwechsel fand am 1. April 1985 (äthiopische Note) bzw. am 6. Juni 1985 (österreichische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. August 1985 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Provisorische Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
als Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über internationale Zivilluftfahrt,
vom Wunsch geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
27.04.2026
10011594
NOR11011859
N9198514170T