Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Vereinbarung
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten Regionalpolitik in Oberösterreich übereingekommen, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen.Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten Regionalpolitik in Oberösterreich übereingekommen, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen.