Bundesrecht konsolidiert

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Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 113/1983

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.01.1983

Außerkrafttretensdatum

27.01.1988

Unterzeichnungsdatum

19.10.1982

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gem. Art. 15a B-VG
StF: BGBl. Nr. 113/1983

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.

Vereinbarung

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden kurz Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Niederösterreich, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß Paragraph 27, mit Ablauf des 27. Jänner 1983 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3,
Raumordnung

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025

Gesetzesnummer

10000750

Dokumentnummer

NOR11000752

Alte Dokumentnummer

N11983100383

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/113/P0/NOR11000752

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