Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1983,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
28.01.1983
27.01.1988
19.10.1982
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gem. Art. 15a B-VG
StF: BGBl. Nr. 113/1983
Die Vereinbarung tritt gemäß Paragraph 27, mit Ablauf des 27. Jänner 1983 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden kurz Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Niederösterreich, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
e-rk3,
Raumordnung
26.02.2025
10000750
NOR11000752
N11983100383