Verwendungsbezeichnung
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§ 176. Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten haben in der Zeit, in der sie auch die Funktion des Leiters des Pädagogischen Institutes bekleiden, die Verwendungsbezeichnung "Direktor" zu führen. Paragraph 176, Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten haben in der Zeit, in der sie auch die Funktion des Leiters des Pädagogischen Institutes bekleiden, die Verwendungsbezeichnung "Direktor" zu führen.