Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 516/1978

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.09.1978

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

23.06.1977

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Tunesien plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.

Titel

(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 516/1978 (NR: GP XIV RV 741 AB 789 S. 86. BR: AB 1800 S. 373.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Tunesien sind, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen, übereingekommen wie folgt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Juli 1978 in Tunis ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 4. September 1978 in Kraft getreten.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

10004270

Dokumentnummer

NOR11004306

Alte Dokumentnummer

N3197812712T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/516/P0/NOR11004306

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