Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien)
Typ
Vertrag – Tunesien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
04.09.1978
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
23.06.1977
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Tunesien plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Titel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF:
BGBl. Nr. 516/1978 (NR: GP XIV
RV 741 AB 789 S. 86. BR:
AB 1800 S. 373.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Tunesien sind, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen, übereingekommen wie folgt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Juli 1978 in Tunis ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 4. September 1978 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Juli 1978 in Tunis ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 4. September 1978 in Kraft getreten.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Gesetzesnummer
10004270
Dokumentnummer
NOR11004306
Alte Dokumentnummer
N3197812712T