(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 47/2012)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2012,)
Die österreichische Ratifikationsurkunde zum vorstehenden Übereinkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 am 11. August 1973 für Österreich in Kraft.Die österreichische Ratifikationsurkunde zum vorstehenden Übereinkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 11. August 1973 für Österreich in Kraft.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum vom 23. Mai 1973 gehören dem genannten Übereinkommen folgende Staaten an:
Australien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Deutsche Demokratische Republik, Fidschi, Finnland, Irland, Israel, Jordanien, Kanada, Kenia, Liechtenstein, Malawi, Marokko, Rumänien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sowjetunion, Spanien, Tschad, Tschechoslowakei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika und Weißrußland.
Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Art. 21 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens abgegeben:Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Artikel 21, Absatz 2, Litera a, des Übereinkommens abgegeben:
Ägypten, Algerien, Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, Dahomey, Elfenbeinküste, Frankreich, Gabun, Griechenland, Heiliger Stuhl, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Jugoslawien, Kamerun, Kongo, Kuba, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Mauretanien, Mexiko, Niederlande, Niger, Norwegen, Obervolta, Polen, Portugal, Südafrika, Syrien, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Zypern.
China
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao ausgedehnt.
Niederlande
Ferner hat das Königreich der Niederlande mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit 10. Oktober 2010 aufgehört haben zu existieren. Von diesem Zeitpunkt an findet das Übereinkommen weiterhin Anwendung auf Curaçao und Sint Maarten, sowie auf die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba, die den karibischen Teil der Niederlande bilden.