Die österreichische Ratifikationsurkunde zum vorstehenden Übereinkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 am 11. August 1973 für Österreich in Kraft.Die österreichische Ratifikationsurkunde zum vorstehenden Übereinkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 11. August 1973 für Österreich in Kraft.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum vom 23. Mai 1973 gehören dem genannten Übereinkommen folgende Staaten an:
Australien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Deutsche Demokratische Republik, Fidschi, Finnland, Irland, Israel, Jordanien, Kanada, Kenia, Liechtenstein, Malawi, Marokko, Rumänien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sowjetunion, Spanien, Tschad, Tschechoslowakei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika und Weißrußland.
Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Art. 21 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens abgegeben:Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Artikel 21, Absatz 2, Litera a, des Übereinkommens abgegeben:
Ägypten, Algerien, Argentinien, Belgien, Brasilien, Dahomey, Elfenbeinküste, Frankreich, Gabun, Griechenland, Heiliger Stuhl, Italien, Japan, Jugoslawien, Kamerun, Kongo, Kuba, Luxemburg, Malta, Mexiko, Niederlande, Niger, Norwegen, Obervolta, Polen, Portugal, Südafrika, Syrien, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei.