Die österreichische Ratifikationsurkunde zum vorliegenden Protokoll wurde am 29. Mai 1967 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 21. September 1970 in Kraft getreten.
Derzeit gehören dem Protokoll folgende weitere Staaten an:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Für die Regierung der Republik Österreich:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung des Königreiches Belgien:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung von Irland:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung der Italienischen Republik:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung des Großherzogtumes Luxemburg:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung des Königreiches der Niederlande:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung des Königreiches Norwegen:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung des Königreiches Schweden:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme
Für die Regierung der Türkischen Republik:
Mit dem Vorbehalt der Ratifikation oder Annahme