Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1961
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
15.01.1958
Index
39/04 Zollabkommen
Titel
(Übersetzung)
Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
StF:
BGBl. Nr. 26/1961 (NR: GP VIII
RV 517 AB 531 S. 66. BR:
S. 138.)
Vertragsparteien
*Belgien 26/1961, III 109/2024 K *Dänemark 26/1961, III 130/2021 K *Deutschland/BRD 26/1961 *Frankreich 26/1961, III 51/2022 K *Italien 26/1961, III 94/2025 K *Liechtenstein 26/1961 *Luxemburg 26/1961, III 66/2021 K *Niederlande 26/1961 *Schweiz 26/1961, III 51/2023 K
Präambel/Promulgationsklausel
Nachdem das am 20. Feber 1958 in Genf unterzeichnete Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
DIE VERTRAGSPARTEIEN
IN DEM WUNSCHE, die Verwendung von EUROP-Wagen im Verkehr zwischen den Eisenbahnverwaltungen zu erleichtern, die diese Wagen gemeinschaftlich benutzen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Ratifikationstext
Dem vorstehenden Zollabkommen, das gemäß seinem Artikel 6 am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten ist, gehören folgende weitere Staaten an: Belgien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und die Schweiz. Die Schweiz hat anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärt, daß das vorstehende Zollabkommen für die Dauer der Zollunion des Fürstentums Liechtenstein mit der Schweiz auch für dieses Geltung habe.
Sonstige Textteile
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 29. Jänner 1959.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Gesetzesnummer
10003936
Dokumentnummer
NOR11003972
Alte Dokumentnummer
N3196112743T