Übernahmsbestätigung.
§ 163.Paragraph 163,
Der Übernehmer hat die Übernahme einer bescheinigten Postsendung mit seiner Unterschrift zu bestätigen und das Datum der Übernahme beizufügen. Das Anbringen des Datums durch den Übernehmer kann entfallen, wenn das Datum schon aus dem Bestätigungsvordruck ersichtlich ist. Die Unterschrift darf nicht mit Graphitstift geschrieben sein. Personen, deren Familienname sich geändert hat, haben, wenn in der Anschrift ihr früherer Familienname angegeben ist, ihrer Unterschrift den früheren Familiennamen mit einem entsprechenden Vermerk beizufügen.