Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen
Art. IV, Abschnitt 2, Buchstabe cArtikel römisch vier,, Abschnitt 2, Buchstabe c
Art. IV, Abschnitt 3, Buchstabe b, erster SatzArtikel römisch vier,, Abschnitt 3, Buchstabe b, erster Satz
Art. IV, Abschnitt 4, letzter SatzArtikel römisch vier,, Abschnitt 4, letzter Satz
Art. V, Abschnitt 1Artikel römisch fünf,, Abschnitt 1
Art. V, Abschnitt 7, Buchstabe c (zweiter und dritter Satz), d, eArtikel römisch fünf,, Abschnitt 7, Buchstabe c (zweiter und dritter Satz), d, e
Art. VI, Abschnitt 1, Buchstabe aArtikel römisch sechs,, Abschnitt 1, Buchstabe a
Art. VII, Abschnitt 1, Ziffer ii, erster SatzArtikel römisch sieben,, Abschnitt 1, Ziffer ii, erster Satz
Art. VIII, Abschnitt 2, Buchstabe aArtikel römisch acht,, Abschnitt 2, Buchstabe a
Art. VIII, Abschnitt 3, erster SatzArtikel römisch acht,, Abschnitt 3, erster Satz
Art. VIII, Abschnitt 4, Buchstabe aArtikel römisch acht,, Abschnitt 4, Buchstabe a
Art. XI, Abschnitt 1, Ziffer i, ii, iiiArtikel römisch elf,, Abschnitt 1, Ziffer i, ii, iii
Art. XI, Abschnitt 2Artikel römisch elf,, Abschnitt 2
Art. XII, Abschnitt 1, Abschnitt 3, Buchstabe b, erster Satz des letzten AbsatzesArtikel römisch zwölf,, Abschnitt 1, Abschnitt 3, Buchstabe b, erster Satz des letzten Absatzes
Art. XIV, Abschnitt 3, letzter SatzArtikel römisch vierzehn,, Abschnitt 3, letzter Satz
Art. XVII, Abschnitt 3Artikel römisch siebzehn,, Abschnitt 3
Art. XIX, Abschnitt 2, Buchstabe c, erster SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 2, Buchstabe c, erster Satz
Art. XIX, Abschnitt 2, Buchstabe d, letzter SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 2, Buchstabe d, letzter Satz
Art. XIX, Abschnitt 3, Buchstabe b, letzter SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 3, Buchstabe b, letzter Satz
Art. XIX, Abschnitt 4, Buchstabe a, erster SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 4, Buchstabe a, erster Satz
Art. XIX, Abschnitt 5, Buchstabe a, erster SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 5, Buchstabe a, erster Satz
Art. XIX, Abschnitt 6, Buchstabe b, zweiter SatzArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 6, Buchstabe b, zweiter Satz
Art. XIX, Abschnitt 7, Buchstabe bArtikel römisch neunzehn,, Abschnitt 7, Buchstabe b
Art. XXIII, Abschnitt 1Artikel römisch 23 ,, Abschnitt 1
Art. XXIII, Abschnitt 2, Buchstabe a, bArtikel römisch 23 ,, Abschnitt 2, Buchstabe a, b
Art. XXIV, Abschnitt 6, Ziffer i, iiArtikel römisch 24 ,, Abschnitt 6, Ziffer i, ii
Art. XXVII, Abschnitt 1Artikel römisch 27 ,, Abschnitt 1
Art. XXVII, Abschnitt 2, Buchstabe aArtikel römisch 27 ,, Abschnitt 2, Buchstabe a
Art. XXVIII, Buchstabe a, b und cArtikel römisch 28 ,, Buchstabe a, b und c
Art. XXIX, Buchstabe a und b, erster Satz verfassungsändernd sind, samt Anhängen, von denenArtikel römisch 29 ,, Buchstabe a und b, erster Satz verfassungsändernd sind, samt Anhängen, von denen
Anhang B Punkt 2, erster Satz
Anhang C Punkt 4, Punkt 8, Punkt 11 erster Satz
Anhang D Punkt 1, Buchstabe a, zweiter Satz
Anhang F Buchstabe a
Anhang G Punkt 2
Anhang H Punkt 2
Anhang I Punkt 1, Punkt 8Anhang römisch eins Punkt 1, Punkt 8
Anhang J Punkt 4, Punkt 6
Anhang K Punkt 3, Punkt 4, Punkt 5, Punkt 8 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Die Regierungen, in deren Namen dieses Übereinkommen unterzeichnet wird, kommen wie folgt überein:
EINFÜHRUNGSARTIKEL
Es wird der Internationale Währungsfonds errichtet, seine Tätigkeit richtet sich nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens in der ursprünglich angenommenen und später geänderten Fassung.
Für die Durchführung seiner Operationen und Transaktionen unterhält der Fonds eine Allgemeine Abteilung und eine Sonderziehungsrechts-Abteilung. Die Mitgliedschaft im Fonds berechtigt zur Teilnahme an der Sonderziehungsrechts-Abteilung.
Die auf Grund dieses Übereinkommens zulässigen Operationen und Transaktionen werden über die Allgemeine Abteilung abgewickelt, die nach diesem Übereinkommen aus dem Allgemeinen Konto, dem Konto für Sonderverwendungen und dem Anlagekonto besteht, ausgenommen sind Operationen und Transaktionen in Sonderziehungsrechten, die über die Sonderziehungsrechts-Abteilung abgewickelt werden.
VERZEICHNIS DER ARTIKEL UND ABSCHNITTE EINFÜHRUNGSARTIKEL I. ZIELErömisch eins. ZIELE II. MITGLIEDSCHAFTrömisch zwei. MITGLIEDSCHAFT
III. QUOTEN UND SUBSKRIPTIONENrömisch drei. QUOTEN UND SUBSKRIPTIONEN
Quoten und Subskriptionszahlungen
Zahlungen bei Quotenänderungen
Ersatz der Bareinzahlung durch Schuldurkunden
IV. VERPLICHTUNGEN AUF DEM GEBIET DER WECHSELKURSREGELUNGENrömisch vier. VERPLICHTUNGEN AUF DEM GEBIET DER WECHSELKURSREGELUNGEN
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder
Allgemeine Wechselkursregelungen
Überwachung von Wechselkursregelungen
Verschiedene Währungen innerhalb der Hoheitsgebiete eines Mitglieds
V. OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN DES FONDSrömisch fünf. OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN DES FONDS
Für den Geschäftsverkehr mit dem Fonds zuständige Stellen
Begrenzung der Operationen und Transaktionen des Fonds
Bedingungen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel
Entzug der Berechtigung zur Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel
Sonstige Käufe und Verkäufe von Sonderziehungsrechten durch den Fonds
Rückkauf eigener Währung aus Beständen des Fonds durch ein Mitglied
Sonstige Operationen und Transaktionen
VI. KAPITALÜBERTRAGUNGENrömisch sechs. KAPITALÜBERTRAGUNGEN
Verwendung der allgemeinen Fondsmittel für Kapitalübertragungen
Sonderbestimmungen für Kapitalübertragungen
Kontrolle von Kapitalübertragungen
VII. WIEDERAUFFÜLLUNG UND KNAPPE WÄHRUNGENrömisch sieben. WIEDERAUFFÜLLUNG UND KNAPPE WÄHRUNGEN
Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Währungsbestände des Fonds
Allgemeine Knappheit von Währungen
Knappheit der Fondsbestände
Handhabung der Beschränkungen
Auswirkung anderer internationaler Übereinkünfte auf die Beschränkungen
VIII. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDERrömisch acht. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDER
Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen
Vermeidung diskriminierender Währungspraktiken
Konvertibilität von Guthaben des Auslands
Erteilung von Informationen
Konsultation zwischen Mitgliedern über bestehende internationale Übereinkünfte
Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Reservepolitik
IX. RECHTSSTELLUNG, IMMUNITÄTEN UND VORRECHTErömisch neun. RECHTSSTELLUNG, IMMUNITÄTEN UND VORRECHTE
Immunität von der Gerichtsbarkeit
Immunität von anderen Maßnahmen
Unverletzlichkeit der Archive
Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen
Vorrecht im Nachrichtenverkehr
Immunitäten und Vorrechte der Amtsträger und Angestellten
Befreiung von der Besteuerung
X. BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN ORGANISATIONENrömisch zehn. BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN XI. BEZIEHUNGEN ZU NICHTMITGLIEDLÄNDERNrömisch elf. BEZIEHUNGEN ZU NICHTMITGLIEDLÄNDERN
Verpflichtungen bezüglich der Beziehungen zu Nichtmitgliedländern
Beschränkung von Transaktionen mit Nichtmitgliedländern
XII. ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNGrömisch zwölf. ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
Geschäftsführender Direktor und Personal
Rücklagen, Verteilung des Nettoeinkommens und Anlagen
Veröffentlichung von Berichten
Mitteilung von Ansichten an Mitglieder
XIII. GESCHÄFTS- UND HINTERLEGUNGSSTELLENrömisch dreizehn. GESCHÄFTS- UND HINTERLEGUNGSSTELLEN
Sitz der Geschäftsstellen
Haftung für die Vermögenswerte des Fonds
XIV. ÜBERGANGSREGELUNGENrömisch vierzehn. ÜBERGANGSREGELUNGEN
Maßnahmen des Fonds in bezug auf Beschränkungen
XV. SONDERZIEHUNGSRECHTErömisch fünfzehn. SONDERZIEHUNGSRECHTE
Befugnis zur Zuteilung von Sonderziehungsrechten
Bewertung des Sonderziehungsrechtes
XVI. ALLGEMEINE ABTEILUNG UND SONDERZIEHUNGSRECHTSABTEILUNGrömisch sechzehn. ALLGEMEINE ABTEILUNG UND SONDERZIEHUNGSRECHTSABTEILUNG
Trennung von Operationen und Transaktionen
Trennung der Vermögenswerte
Verbuchung und Unterrichtung
XVII. TEILNEHMER UND SONSTIGE INHABER VON SONDERZIEHUNGSRECHTENrömisch siebzehn. TEILNEHMER UND SONSTIGE INHABER VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
XVIII. ZUTEILUNG UND EINZIEHUNG VON SONDERZIEHUNGSRECHTENrömisch achtzehn. ZUTEILUNG UND EINZIEHUNG VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Grundsätze und Erwägungen für die Zuteilung und Einziehung
Unerwartete wichtige Entwicklungen
Beschlüsse über Zuteilungen und Einziehungen
XIX. OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTENrömisch neunzehn. OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Verwendung von Sonderziehungsrechten
Operationen und Transaktionen zwischen Teilnehmern
Verpflichtung, Währungsbeträge zur Verfügung zu stellen
Designierung von Teilnehmern zur Abgabe von Währungsbeträgen
XX. SONDERZIEHUNGSRECHTSABTEILUNG ZINSEN UND GEBÜHRENrömisch zwanzig. SONDERZIEHUNGSRECHTSABTEILUNG ZINSEN UND GEBÜHREN
Zahlung von Zinsen, Gebühren und Umlagen
XXI. VERWALTUNG DER ALLGEMEINEN ABTEILUNG UND DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNGrömisch 21 . VERWALTUNG DER ALLGEMEINEN ABTEILUNG UND DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG XXII. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMERrömisch 22 . ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER XXIII. AUSSETZUNG VON OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTENrömisch 23 . AUSSETZUNG VON OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Bestimmung für den Notstand
Nichterfüllung von Verpflichtungen
XXIV. BEENDIGUNG DER TEILNAHMErömisch 24 . BEENDIGUNG DER TEILNAHME
Recht zur Beendigung der Teilnahme
Ausgleich bei der Beendigung
Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber dem Fonds
Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber ausscheidenden Teilnehmern
Transaktionen des Allgemeinen Kontos
XXV. LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNGrömisch 25 . LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG XXVI. AUSTRITTrömisch 26 . AUSTRITT
Austrittsrecht der Mitglieder
Abrechnung mit ausscheidenden Mitgliedern
XXVII. BESTIMMUNGEN FÜR DEN NOTSTANDrömisch 27 . BESTIMMUNGEN FÜR DEN NOTSTAND
Zeitweilige Außerkraftsetzung
XXVIII. ÄNDERUNGENrömisch 28 . ÄNDERUNGEN XXIX. AUSLEGUNGrömisch 29 . AUSLEGUNG XXX. ERLÄUTERUNG VON BEGRIFFENrömisch 30 . ERLÄUTERUNG VON BEGRIFFEN XXXI. SCHLUSSBESTIMMUNGENrömisch 31 . SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHÄNGE
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR RÜCKKÄUFE, DIE ZAHLUNG ZUSÄTZLICHER SUBSKRIPTIONEN, GOLD SOWIE BESTIMMTE ANGELEGENHEITEN DER GESCHÄFTSABWICKLUNG
WAHL VON EXEKUTIVDIREKTOREN
DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
ABRECHNUNG MIT AUSSCHEIDENDEN MITGLIEDERN
DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION
(Anm.: L. Außerkraftsetzung von Stimmrechten)Anmerkung, L. Außerkraftsetzung von Stimmrechten)