Nachdem das am 7. November 1936 in Rom unterfertigte Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend die Vorzugsbehandlung zugunsten der österreichischen Einfuhr nach Italien, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 7. Juni 1937.