Ist der Revisionswerber Rechtsanwalt, sind an ihn die für Parteienvertreter geltenden Maßstäbe und Pflichten anzulegen, auch wenn er in eigener Sache tätig wird (vgl. VwGH 4.6.2025, Ra 2025/06/0120).Ist der Revisionswerber Rechtsanwalt, sind an ihn die für Parteienvertreter geltenden Maßstäbe und Pflichten anzulegen, auch wenn er in eigener Sache tätig wird vergleiche VwGH 4.6.2025, Ra 2025/06/0120).