Verwaltungsgerichtshof
01.06.2026
Ra 2026/16/0012
Ist der Revisionswerber Rechtsanwalt, sind an ihn die für Parteienvertreter geltenden Maßstäbe und Pflichten anzulegen, auch wenn er in eigener Sache tätig wird vergleiche VwGH 4.6.2025, Ra 2025/06/0120).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026160012.L05