Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0040

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15859 A/2002

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2001/10/0040

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §14 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, ApG kommt es darauf an, welche Auswirkungen eine von jener Betriebsstätte aus, in der die neu errichtete öffentliche Apotheke betrieben werden soll, erfolgende Arzneimittelversorgung auf das von der Betriebsstätte einer bestehenden Apotheke aus zu versorgende Kundenpotenzial haben wird. Eine Bedachtnahme auf Auswirkungen von in der Folge möglichen Verlegungen gemäß Paragraph 14, Absatz eins, ApG schon im Verfahren über die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke normiert Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG jedoch nicht vergleiche das hg Erkenntnis vom 13. November 2000, Zl 98/10/0079, siehe auch das hg Erkenntnis vom 22. April 2002, Zl 2000/10/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100040.X02

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2001100040_20020627X02

Rechtssatz für 2001/10/0256

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16386 A/2004

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2001/10/0256

Entscheidungsdatum

28.06.2004

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0040 E 27. Juni 2002 RS 2 (hier: nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, ApG kommt es darauf an, welche Auswirkungen eine von jener Betriebsstätte aus, in der die neu errichtete öffentliche Apotheke betrieben werden soll, erfolgende Arzneimittelversorgung auf das von der Betriebsstätte einer bestehenden Apotheke aus zu versorgende Kundenpotenzial haben wird. Eine Bedachtnahme auf Auswirkungen von in der Folge möglichen Verlegungen gemäß Paragraph 14, Absatz eins, ApG schon im Verfahren über die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke normiert Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG jedoch nicht vergleiche das hg Erkenntnis vom 13. November 2000, Zl 98/10/0079, siehe auch das hg Erkenntnis vom 22. April 2002, Zl 2000/10/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100256.X07

Im RIS seit

23.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2001100256_20040628X07

Rechtssatz für Ra 2026/10/0025

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2026/10/0025

Entscheidungsdatum

16.03.2026

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2
ApG 1907 §10 Abs2 Z3
ApG 1907 §14 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2026/10/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0040 E 27. Juni 2002 VwSlg 15859 A/2002 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, ApG kommt es darauf an, welche Auswirkungen eine von jener Betriebsstätte aus, in der die neu errichtete öffentliche Apotheke betrieben werden soll, erfolgende Arzneimittelversorgung auf das von der Betriebsstätte einer bestehenden Apotheke aus zu versorgende Kundenpotenzial haben wird. Eine Bedachtnahme auf Auswirkungen von in der Folge möglichen Verlegungen gemäß Paragraph 14, Absatz eins, ApG schon im Verfahren über die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke normiert Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG jedoch nicht vergleiche das hg Erkenntnis vom 13. November 2000, Zl 98/10/0079, siehe auch das hg Erkenntnis vom 22. April 2002, Zl 2000/10/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026100025.L05

Im RIS seit

07.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2026

Dokumentnummer

JWR_2026100025_20260316L06