Verwaltungsgerichtshof
16.03.2026
Ra 2026/10/0025
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2026/10/0026
GRS wie 2001/10/0040 E 27. Juni 2002 VwSlg 15859 A/2002 RS 2
Bei der Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, ApG kommt es darauf an, welche Auswirkungen eine von jener Betriebsstätte aus, in der die neu errichtete öffentliche Apotheke betrieben werden soll, erfolgende Arzneimittelversorgung auf das von der Betriebsstätte einer bestehenden Apotheke aus zu versorgende Kundenpotenzial haben wird. Eine Bedachtnahme auf Auswirkungen von in der Folge möglichen Verlegungen gemäß Paragraph 14, Absatz eins, ApG schon im Verfahren über die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke normiert Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG jedoch nicht vergleiche das hg Erkenntnis vom 13. November 2000, Zl 98/10/0079, siehe auch das hg Erkenntnis vom 22. April 2002, Zl 2000/10/0053).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026100025.L05