Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/10/0025

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2026/10/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0040 E 27. Juni 2002 VwSlg 15859 A/2002 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, ApG kommt es darauf an, welche Auswirkungen eine von jener Betriebsstätte aus, in der die neu errichtete öffentliche Apotheke betrieben werden soll, erfolgende Arzneimittelversorgung auf das von der Betriebsstätte einer bestehenden Apotheke aus zu versorgende Kundenpotenzial haben wird. Eine Bedachtnahme auf Auswirkungen von in der Folge möglichen Verlegungen gemäß Paragraph 14, Absatz eins, ApG schon im Verfahren über die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke normiert Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG jedoch nicht vergleiche das hg Erkenntnis vom 13. November 2000, Zl 98/10/0079, siehe auch das hg Erkenntnis vom 22. April 2002, Zl 2000/10/0053).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026100025.L05