Bemessungsgrundlagen bei der Umsatzsteuer sind insbesondere die Höhe der Umsätze und der Vorsteuern des Veranlagungszeitraums (vgl. VwGH 21.6.2023, Ra 2022/15/0087) oder des Voranmeldungszeitraums (§ 21 Abs. 3 UStG 1994).Bemessungsgrundlagen bei der Umsatzsteuer sind insbesondere die Höhe der Umsätze und der Vorsteuern des Veranlagungszeitraums vergleiche VwGH 21.6.2023, Ra 2022/15/0087) oder des Voranmeldungszeitraums (Paragraph 21, Absatz 3, UStG 1994).