Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2025/09/0085
Entscheidungsdatum
23.02.2026
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/03/0004 E 20. März 2018 RS 4 (hier ohne die Klammerausdrücke)
Stammrechtssatz
Ist aufgrund der undeutlichen Spruchfassung ("Der Beschwerde wird gemäß § 28 VwGVG Folge gegeben und ist deshalb dem Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für zwei Waffen der Kategorie B - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - stattzugeben.") nicht klar, ob damit eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Bezirkshauptmannschaft ausgesprochen, oder ob damit bereits die Bewilligung erteilt werden sollte (was jedoch mit der Formulierung "bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" nicht in Einklang gebracht werden kann), erweist sich das angefochtene Erkenntnis schon aus diesem Grunde als inhaltlich rechtswidrig.Ist aufgrund der undeutlichen Spruchfassung ("Der Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, VwGVG Folge gegeben und ist deshalb dem Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für zwei Waffen der Kategorie B - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - stattzugeben.") nicht klar, ob damit eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Bezirkshauptmannschaft ausgesprochen, oder ob damit bereits die Bewilligung erteilt werden sollte (was jedoch mit der Formulierung "bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" nicht in Einklang gebracht werden kann), erweist sich das angefochtene Erkenntnis schon aus diesem Grunde als inhaltlich rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090085.L04
Im RIS seit
24.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026
Dokumentnummer
JWR_2025090085_20260223L04