Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2025/08/0045
Entscheidungsdatum
20.08.2025
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z3
AlVG 1977 §9 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs8
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/08/0136 E 2. Jänner 2023 RS 1
Stammrechtssatz
Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen (vgl. VwGH 11.6.2014, 2013/08/0280, mwN).Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen vergleiche VwGH 11.6.2014, 2013/08/0280, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080045.L02
Im RIS seit
16.09.2025
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2025
Dokumentnummer
JWR_2025080045_20250820L02