Verwaltungsgerichtshof
20.08.2025
Ra 2025/08/0045
GRS wie Ra 2021/08/0136 E 2. Jänner 2023 RS 1
Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen vergleiche VwGH 11.6.2014, 2013/08/0280, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080045.L02